Ausschnitt einer Pressemitteilung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg

    • Pressemitteilung

    Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat in dem heute verkündeten Urteil über den Normenkontrollantrag des Landkreises Konstanz entschieden, mit dem dieser die Feststellung begehrt hatte, dass die §§ 1, 2 und 21 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) gegen Art. 71 und 73 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg verstoßen.

    • Pressemitteilung

    Das Finanzausgleichsgesetz ist mangels prozeduralen Schutzes der Finanzgarantie für die Kommunen mit der Landesverfassung nicht vereinbar.

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Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg

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