Pressemitteilung

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im „Kulturgüterstreit“

Der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg verhandelt am

Donnerstag, den 26. Juli 2007, 9.15 Uhr
im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart
Olgastr. 2, 70182 Stuttgart


unter dem Vorsitz des Präsidenten des Staatsgerichtshofs Eberhard Stilz über ein von der SPD-Fraktion des Landtags von Baden-Württemberg und 37 Abgeordneten der SPD angestrengtes Organstreitverfahren.

Die Antragsteller wehren sich gegen die Ablehnung ihres Antrags vom 21.11./ 04.12.2006 auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum „Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“.

Die Mehrheit des Landtags von Baden-Württemberg hatte den Antrag am 14.12.2006 als unzulässig abgelehnt (Drucksache 14/577).

Mit ihrem Antrag vom 06.02.2007 an den Staatsgerichtshof begehren die Antragsteller die Feststellung, dass der Landtag sie dadurch in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt habe.

Aktenzeichen GR 2/07

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