Der Verfassungsgerichtshof besteht aus neun Richterinnen und Richtern, davon drei Berufsrichtern, drei Richtern mit allgemeiner „Befähigung zum Richteramt“ und drei Richtern, bei denen diese Voraussetzung nicht vorliegt.
Gruppe der Berufsrichter
Prof. Dr. Malte Graßhof Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart – Präsident des Verfassungsgerichtshofs – gewählt bis 20. Juli 2027 (Vertreter: Friedrich Unkel, Präsident des Landgerichts Ellwangen a. D.)
Dr. Franz-Christian Mattes Präsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen a. D. – Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs – gewählt bis 20. Juli 2024 (Vertreter: Heinz Wöstmann, Richter am Bundesgerichtshof)
Jürgen Gneiting Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart gewählt bis 20. Juli 2030 (Vertreterin: Simone Wiegand, Richterin am Bundesgerichtshof)
Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt
Alexandra Fridrich Rechtsanwältin gewählt bis 20. Juli 2024 (Vertreterin: Birgitt Bender, Rechtsanwältin)
Sintje Leßner Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg gewählt bis 20. Juli 2027 (Vertreter: Ulrich Lusche, Rechtsanwalt)
Professor Dr. Christian Seiler Juristische Fakultät der Universität Tübingen gewählt bis 20. Juli 2030 (Vertreterin: Bettina Backes, Rechtsanwältin)
Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt
Professor Dr.phil. Dr.h.c. Wolfgang Jäger gewählt bis 20. Juli 2024 (Vertreter: Ulrich Mack, Prälat i. R.)
Sabine Reger Unternehmensberaterin gewählt bis 20. Juli 2027 (Vertreter: Rupert Metzler, ehem. Bürgermeister)
Prof. Dr. Gabriele Abels Eberhard Karls Universität Tübingen Institut für Politikwissenschaften gewählt bis 20. Juli 2030 (Vertreter: Bert Matthias Gärtner, Dipl.-Sozialwissenschaftler)
Weitere Informationen
Ausgestaltung
Organisation
Wie setzt sich der Verfassungsgerichtshof zusammen und wer wählt seine Mitglieder? In welcher Besetzung entscheidet er? Welche Rolle nehmen Berichterstatter ein? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.
Regelungen
Verfahren
Das Verfahren des Verfassungsgerichtshofs ist gesetzlich geregelt. Für die verschiedenen Verfahrensarten gelten jeweils besondere Regelungen.
Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.