Ausschnitt einer Pressemitteilung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg

    • Pressemitteilung

    Landesrichtertagung der baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit 2019

    Bei der Landesrichtertagung der baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit am 27. Mai 2019 hielt Präsident Prof. Dr. Malte Graßhof den Eröffnungsvortrag mit dem Titel „Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg – Status, Aufgaben und Herausforderungen“.

  • Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg verhandelt

    am Montag, den 24. Juni 2019, 10:30 Uhr,
    im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart

    über die Organstreitverfahren der Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple gegen den Landtag von Baden-Württemberg und dessen Präsidentin.

    • Pressemitteilung

    Deutsch-Ungarischer Verfassungsdialog am 10. Mai 2019 in Heidelberg

    Am 10. Mai 2019 veranstaltet die Universität Heidelberg in Zusammenarbeit mit der Heidelberger Akademie der Wissenschaften einen Deutsch-Ungarischen Verfassungsdialog zu dem Thema „Rechtswege – Urteilswirkungen“. Teilnehmer der von Prof. Dr. Hanno Kube und Prof. Dr. Ekkehart Reimer organisierten Tagung sind u.a. der Präsident des Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert und der Präsident der Kurie Dr. Péter Darák. Für den Verfassungsgerichthof des Landes Baden-Württemberg wird Präsident Prof. Dr. Malte Graßhof als Referent teilnehmen.

  • Beim Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg ist am 18. März 2019 ein Antrag gegen die Ablehnung der Zulassung des Volksbegehrens für gebührenfreie Kitas durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration eingegangen. Die Antragsteller, Andreas Stoch MdL und Sascha Binder MdL als Vertrauensleute des Volksbegehrens, wollen erreichen, dass der Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit des Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens feststellt. Zur Begründung tragen die Antragsteller im Wesentlichen vor, die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens sei sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit der Landesverfassung vereinbar. So sei sie von der Gesetzgebungskompetenz des Landes gedeckt und mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar. Ferner betreffe die Gesetzesvorlage weder ein „Staatshaushaltsgesetz“ noch ein „Abgabengesetz“ im Sinne des Art. 59 Abs. 3 Satz 3 der Landesverfassung, über die keine Volksbegehren stattfinden. Der Verfassungsgerichtshof wird dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration in Kürze die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag einräumen. Eine Aussage dazu, innerhalb welchen Zeitraums eine Entscheidung über den Antrag ergehen wird, lässt sich derzeit noch nicht treffen. Der Verfassungsgerichtshof strebt eine möglichst kurze Verfahrensdauer an.

    • Pressemitteilung

    Festakt aus Anlass des Wechsels im Amt des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts

    Im Bundesverfassungsgericht fand am Freitag, den 15. März 2019 eine Feierstunde aus Anlass der Verabschiedung des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof und der Amtseinführung des neuen Vizepräsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth statt. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg wurde durch seinen Präsidenten Prof. Dr. Malte Graßhof vertreten.

  • Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit soeben der Vertreterin der Antragstellerin übermitteltem Beschluss vom heutigen Tag einen Antrag der Nama Traditional Leaders Association (NTLA), der Vereinigung der Nama-Stammesältesten in Namibia, im Wege der einstweiligen Anordnung die Rückgabe der derzeit im Linden-Museum in Stuttgart lagernden Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi an die namibische Regierung bis auf weiteres zu untersagen, zurückgewiesen.

    • Pressemitteilung

    Festakt 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung

    Mit einem offiziellen Festakt wurde am 6. Februar 2019 im Deutschen Nationaltheater in Weimar der 100. Geburtstag der Weimarer Reichsverfassung begangen. An den Feierlichkeiten nahm für den Verfassungsgerichtshof Präsident Prof. Dr. Graßhof teil.

  • Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg wird im Anschluss
    an die mündliche Verhandlung vom 21. Januar 2019 (vgl. dazu die
    Pressemitteilungen vom 14. Dezember 2018 und vom 17. Januar 2019)

    am Donnerstag, den 31. Januar 2019, 13:30 Uhr,
    im Sitzungssaal 5 des Oberlandesgerichts Stuttgart, Olgastraße 2,
    70182 Stuttgart

    eine Entscheidung verkünden. Unmittelbar im Anschluss an die Verkündung
    wird auch eine Pressemitteilung zu der Entscheidung veröffentlicht werden.

  • Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit soeben den Beteiligten übermittelten Beschlüssen vom heutigen Tag Anträge der Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Abgeordneten dürfen deshalb nicht an der Sitzung des Landtags am 23. Januar 2019 teilnehmen.
     

Eingang Verfassungsgerichtshof

Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg

Urbanstraße 20
70182 Stuttgart