Pressemitteilung

Verkündung einer Entscheidung in Sachen Gleichbehandlung von Gerichtsvollziehern mit Beamten im Polizei-, Justizvollzugs- und Feuerwehrdienst hinsichtlich des Zeitpunkts des Eintritts in den Ruhestand

Verkündung einer Entscheidung in Sachen Gleichbehandlung von Gerichtsvollziehern
mit Beamten im Polizei-, Justizvollzugs- und Feuerwehrdienst
hinsichtlich des Zeitpunkts des Eintritts in den Ruhestand

1 VB 51/17

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg wird im Anschluss
an die mündliche Verhandlung vom 21. Januar 2019 (vgl. dazu die
Pressemitteilungen vom 14. Dezember 2018 und vom 17. Januar 2019)

am Donnerstag, den 31. Januar 2019, 13:30 Uhr,
im Sitzungssaal 5 des Oberlandesgerichts Stuttgart, Olgastraße 2,
70182 Stuttgart

eine Entscheidung verkünden. Unmittelbar im Anschluss an die Verkündung
wird auch eine Pressemitteilung zu der Entscheidung veröffentlicht werden.

 

Der Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg entscheidet im
Rahmen gesetzlich geregelter Verfahren über die Auslegung der Landesverfassung.
Die Entscheidungen ergehen regelmäßig durch neun Richterinnen und
Richter. Drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind Berufsrichter. Drei
Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Bei drei weiteren
Mitgliedern muss diese Voraussetzung nicht vorliegen. Der Verfassungsgerichtshof
entscheidet unter dem Vorsitz seines Präsidenten. Die Richter des
Verfassungsgerichtshofs sind ehrenamtlich tätig.

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