Pressemitteilung

Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe

Der Staatsgerichtshofs verhandelt über die Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe.

Der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg verhandelt am

Donnerstag, den 11. Oktober 2007, 9.15 Uhr
im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart
Olgastr. 2, 70182 Stuttgart


unter dem Vorsitz des Präsidenten des Staatsgerichtshofs Eberhard Stilz über ein von der SPD-Fraktion des Landtags von Baden-Württemberg angestrengtes Organstreitverfahren.

In der Ministerratssitzung vom 20. November 2006 beschloss die Landesregierung Baden-Württemberg die Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe. Mit Schreiben vom 29. November 2007 bewilligte das Finanzministerium auf Antrag des Justizministeriums dafür eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.

Die Antragstellerin beantragt festzustellen, dass die gem. Art. 81 LV erfolgte Zustimmung des Finanzministers (Antragsgegner zu 1) zu der Finanzierung und die unterlassene Vorlage eines Nachtragshaushaltsgesetzes durch die Landesregierung (Antragsgegner zu 2) hierfür verfassungswidrig sei.
Durch seine Zustimmung zur Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe habe der Finanzminister die Grenzen des ihm nach Art. 81 LV zustehenden Notbewilligungsrechts überschritten.


Aktenzeichen GR 1/07