Pressemitteilung

Mit Eilantrag verbundene Organklage des AfD-Landtagsabgeordneten Dr. Fiechtner gegen die AfD-Fraktion eingegangen

Am 22. Mai 2017 ist beim Verfassungsgerichtshof ein Antrag des Abgeordneten Dr. Heinrich Fiechtner, MdL in einem Organstreitverfahren gegen die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg eingegangen. Der Antragsteller wendet sich gegen den Beschluss der AfD-Fraktion vom 20. Dezember 2016, mit dem ihm ein Redeverbot im Landtag auferlegt wurde und mit dem er als ordentliches Mitglied aus dem Untersuchungsausschuss des Landtags „Rechtsterrorismus/NSU BW II“ abberufen wurde. Darüber hinaus wendet sich der Antragsteller gegen den Beschluss der AfD-Fraktion vom 31. Januar 2017, mit dem er als ordentliches Mitglied aus dem Landtagsausschuss „Inneres, Digitalisierung und Migration“ abberufen wurde. Der Antragsteller fühlt sich durch die genannten Beschlüsse in seinen Abgeordnetenrechten aus dem freien Mandat (Art. 27 LV) verletzt. Der Antragsteller hat darüber hinaus den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, mit der er bis zur Entscheidung über den Organstreit in der Hauptsache eine vorläufige Regelung durch den Verfassungsgerichtshof begehrt.

 

Das Verfahren wird vom Verfassungsgerichtshof bearbeitet und demnächst der AfD-Fraktion, dem Landtag und der Landesregierung zugestellt werden. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

1 GR 35/17

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