Pressemitteilung

43. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder in Stuttgart

Vom 10. bis zum 12. Mai 2012 findet in Stuttgart die 43. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder statt. Daran nehmen auf Einladung des gastgebenden Präsidenten des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg Eberhard Stilz der Präsident und der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts sowie die Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte aller Bundesländer teil. Baden-Württemberg ist nach 1971, 1981 und 1995 zum vierten Mal Gastgeber der seit 1970 stattfindenden Jahrestagungen.

Auf dem umfangreichen Tagungsprogramm stehen aktuelle verfassungsrechtliche Themen, u. a. ein Erfahrungsaustausch über die Landesverfassungsbeschwerde.
Die Tagesordnung ist als Anlage beigefügt.

Die Teilnehmer der Konferenz werden am ersten Abend vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Winfried Kretschmann zu einem Abendessen in dessen Amtssitz, der Villa Reitzenstein, empfangen.

Am Freitag, 11. Mai 2012, findet mittags ein Empfang im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart durch Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster statt, bei dem sich die Gäste ins Goldene Buch der Stadt eintragen werden. Am Freitagabend lädt der Präsident des Landtags von Baden-Württemberg Guido Wolf zu einem Empfang im Restaurant des Mercedes-Benz Museums ein.

Der Präsident des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg Eberhard Stilz lädt herzlich zu einem Pressegespräch über die Ergebnisse der Tagung am

Dienstag, den 15. Mai 2012, um 10.00 Uhr
ins Präsidiumszimmer des Oberlandesgerichts
im IV. Stock des OLG,
Olgastr. 2, 70182 Stuttgart


ein.

Anlage

Vorläufige Tagesordnung der 43. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder:

  1. Vorstellung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Landesverfassungsbeschwerde in Baden-Württemberg
  2. Rechtsschutz durch die Länder bei überlangen Verfahren vor den Verfassungsgerichten und Staatsgerichtshöfen
  3. Ressortierung des Verfassungsgerichts und Verfahren zur Haushalts-Aufstellung
  4. Prüfungsrechte der Rechnungshöfe als Gegenstand von Organstreitigkeiten
  5. Kassationsbefugnis der Verfassungsgerichte bei erfolgreicher Rüge eines Gehörverstoßes
  6. Organisation eines Erfahrungsaustauschs zwischen den wissenschaftlichen Mitarbeitern des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassungsgerichte der Länder
  7. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Sachentscheidung, wenn zuvor mit Bindungswirkung über ein Ablehnungsgesuch entschieden wurde
  8. Auskunftspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag und Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte
  9. Kommunaler Finanzausgleich: Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes als Begrenzung des kommunalen Anspruchs auf finanzielle Mindestausstattung?
  10. Dürfen Zeugen vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss eines Landes vereidigt werden?
  11. Die verfassungsgerichtliche Wohlverhaltensanordnung
  12. Verschiedenes
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