Pressemitteilung

Mündliche Verhandlung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg im Organstreitverfahren aus Anlass des Erwerbs von Aktien der EnBW AG

Der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg verhandelt am

Mittwoch, den 05. Oktober 2011, 10.30 Uhr
im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart
Olgastr. 2, 70182 Stuttgart


unter dem Vorsitz des Präsidenten des Staatsgerichtshofs Eberhard Stilz über ein von der Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN im Landtag von Baden-Württemberg und der SPD-Landtagsfraktion Baden- Württemberg angestrengtes Organstreitverfahren.

Die beiden Fraktionen beantragen festzustellen, der Finanzminister und die Landesregierung hätten im Dezember 2010 durch eine auf Art. 81 Satz 2 der Landesverfassung gestützte außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zur Finanzierung des Erwerbs von Aktien der EnBW AG durch die Neckarpri GmbH das Recht des Landtags aus Art. 79 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Landesverfassung verletzt und damit gegen die Verfassung verstoßen.

Aktenzeichen GR 2/11

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