Pressemitteilung

Mündliche Verhandlung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg über einen Organstreitantrag der FDP-Fraktion

Der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg verhandelt am Montag, den 22. Juli 2013, 10:30 Uhr, im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart, Olgastr. 2, 70182 Stuttgart unter dem Vorsitz des Präsidenten des Staatsgerichtshofs Eberhard Stilz über einen Organstreitantrag von FDP-Abgeordneten und der FDP/DVP-Fraktion des Landtages.Mit ihrem am 4. Februar 2013 beim Staatsgerichtshof eingegangenen Antrag machen die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und deren Mitglieder die Feststellung einer Verletzung ihrer parlamentarischen Informationsrechte geltend. Das zuständige Ministerium für Finanzen und Wirtschaft habe ihre Fragen zur „Strategie der ICC-Schiedsklage“ wegen des Rückkaufs von EnBW-Anteilen (Landtagsdrucksache 15/2108), zu den „Kosten des ICC-Schiedsverfahrens“ (Landtagsdrucksache 15/2355), zur „Bilanzierung und Bewertung des von der Neckarpri GmBH gehaltenen EnBW-Anteils“ (Landtagsddrucksache 15/2814) und zum Jahresabschluss der Neckarpri GmbH (Landtagsdrucksache 15/2845) nicht oder nicht vollständig beantwortet.Der Staatsgerichtshof hatte dem Ministerpräsidenten, dem Präsidenten des Landtags sowie dem Finanzund Wirtschaftsminister Gelegenheit zu einer Äußerung gegeben. Die Landesregierung von Baden-Württemberg, vertreten durch das Finanz-und Wirtschaftsministerium, ist dem Antrag entgegengetreten. Der Landtag von Baden-Württemberg hat keine Stellungnahme abgegeben.AZ. GR 7/13