Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg
Der Verfassungsgerichtshof ist das baden-württembergische Verfassungsgericht. Er ist ein selbstständiges und unabhängiges Verfassungsorgan. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über die Auslegung der Landesverfassung.
Beim Verfassungsgerichtshof wurde am 1. November 2024 der elektronische Rechtsverkehr eröffnet. Seit diesem Zeitpunkt können Schriftsätze rechtsverbindlich auch elektronisch eingereicht werden (§ 55a VwGO). Eine Nutzungspflicht für den in § 55d VwGO genannten Nutzerkreis gilt ab dem 1. Februar 2025.
Wichtiger Hinweis: Die Einreichung muss über einen zugelassenen elektronischen Übermittlungsweg erfolgen. Eine Einreichung auf anderen elektronischen Kommunikationswegen, insbesondere per E-Mail, erfüllt diese Voraussetzungen nicht und ist damit – wie bisher – unwirksam.