Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg ist durch mehrere Rechtsgrundlagen begründet.
Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg
vom 11. November 1953 (GBl. S. 173), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Dezember 2015 (GBl. S. 1030).
Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg ist die Grundlage für die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs. Aus ihr ergeben sich die Zusammensetzung und die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs; sie bildet den Prüfungsmaßstab für seine Entscheidungen.
Verfassung des Landes Baden-Württemberg
Gesetz über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG)
vom 13. Dezember 1954 (GBl. S. 171), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Verfassungsgerichtshofsgesetzes vom 9. Oktober 2024 (GBl. Nr. 86).
Das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) regelt das Verfahren des Verfassungsgerichtshofs im Allgemeinen und die Besonderheiten für die verschiedenen Verfahren.
Gesetz über den Verfassungsgerichtshof
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg
vom 7. Dezember 2015 (GBl. S. 1774), geändert durch Beschluss vom 30. September 2024 (GBl. Nr. 89).
In seiner Geschäftsordnung hat der Verfassungsgerichtshof die offen gebliebenen Fragen und Details zum Verfahren und zum Geschäftsgang geregelt.
Konsolidierte Fassung der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs (PDF)
Geschäftsverteilungsplan
Im Geschäftsverteilungsplan wird die Besetzung der Spruchkörper bestimmt und die Vertretung geregelt. Ferner werden die Geschäfte nach allgemeinen Merkmalen auf die einzelnen Richter oder Spruchkörper verteilt.
Geschäftsverteilungsplan des Verfassungsgerichtshofs für das Geschäftsjahr 2024 (PDF)