Der Verfassungsgerichtshof hat die Stellung eines Gerichtes und eines Verfassungsorganes. Er ist gegenüber den anderen obersten Verfassungsorganen selbstständig und unabhängig.
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet grundsätzlich nur in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten. Seine Zuständigkeit ist in der Landesverfassung geregelt.
Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg ist die Grundlage für die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs. Näheres regeln das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof, eine Geschäftsordung und ein Geschäftsverteilungsplan.