Sitz und Anschrift

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat seinen Sitz am Sitz der Landesregierung, also in Stuttgart.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zur Erreichbarkeit des Verfassungsgerichtshofs:

Sofern Sie in dringenden Fällen Rechtsschutzgesuche außerhalb der üblichen Geschäftszeiten einreichen wollen, kündigen Sie diese bitte telefonisch zu den üblichen Geschäftszeiten an.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zum E-Mail-Verkehr:

Per E-Mail können ausschließlich nicht formbedürftige Mitteilungen übersandt werden.
Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, bei diesem Gericht per E-Mail Verfassungsbeschwerde zu erheben, Anträge zu stellen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.


Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die Übermittlungswege per Post, per Fax oder im elektronischen Rechtsverkehr, insbesondere dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Dies ist per E-Mail nicht möglich.

Der Verfassungsgerichtshof kann nicht gewährleisten, dass Nachrichten oder Anfragen, die als E-Mail eingehen, beantwortet werden.

Hinweis zur Landesverfassungsbeschwerde

Kontakt

Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg

Urbanstraße 20
70182 Stuttgart

 0711/212-3300
 0711/212-3319
 poststelle@verfassungsgerichtshof.bwl.de