Verkündungstermin im Organstreitverfahren der AfD-Landtagsfraktion und ihrer Mitglieder gegen die Präsidentin des Landtags wegen des Zugangs zum Verbindungstunnel zwischen dem Haus der Abgeordneten und dem Haus des Landtags 1 GR 111/24

In dem Organstreitverfahren der AfD-Landtagsfraktion und ihrer Mitglieder gegen die Präsidentin des Landtags wegen des Zugangs zum Verbindungstunnel zwischen dem Haus der Abgeordneten und dem Haus des Landtags wird der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 10. November 2025 (s. dazu die Pressemitteilung vom 24. September 2025)

am Donnerstag, 18. Dezember 2025, 13:00 Uhr, im Sitzungssaal 105 des Landesgerichts Stuttgart, Urbanstraße 20, 70182 Stuttgart,

eine Entscheidung verkünden. Im Anschluss an die Verkündung wird der Verfassungsgerichtshof mit einer weiteren Pressemitteilung über den Inhalt der Entscheidung informieren.


Medienvertreterinnen und -vertreter werden um Anmeldung bis zum 16. Dezember 2025 gebeten.