Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg verhandelt
am Montag, dem 10. November 2025, 10:30 Uhr,
im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart
über das Organstreitverfahren der AfD-Landtagsfraktion und ihrer Mitglieder gegen die Präsidentin des Landtags wegen des Zugangs zum Verbindungstunnel zwischen dem Haus der Abgeordneten und dem Haus des Landtags.
Die AfD-Landtagsfraktion und ihre Mitglieder machen im vorliegenden Verfahren geltend, durch die Nichterteilung von Schließ- und Zugangsberechtigungen zum unterirdischen Tunnel zwischen dem Haus der Abgeordneten und dem Haus des Landtags in ihrem Recht auf Ausübung des freien Mandats gemäß Art. 27 Abs. 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg verletzt zu sein.
Rechtsvorschriften
Artikel 27 Abs. 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg:
Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.