Organstreitverfahren und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit der Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz eingegangen (1 GR 16/25 und 1 GR 17/25)

Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei im Landtag Baden-Württemberg (FDP) hat am 19. März 2025 gegen 10:20 Uhr ein Organstreitverfahren gegen die Landesregierung eingeleitet (1 GR 16/25) und zugleich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt (1 GR 17/25).

 

Sie ist der Auffassung, die vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung der Regelung über die sog. Schuldenbremse in Art. 109 Abs. 3 GG komme einer Änderung der Landesverfassung gleich, ohne dass das Landesparlament daran beteiligt werde. Die drohende Zustimmung der Landesregierung zur geplanten Grundgesetzänderung im Bundesrat am kommenden Freitag, dem 21. März 2025, werde das Recht des Landtags auf Mitwirkung bei der Änderung der Landesverfassung aus Art. 64 der Landesverfassung verletzen und gegen die Verpflichtung der Landesregierung zur Verfassungsorgantreue gegenüber dem Landtag verstoßen.

 

Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt die Antragstellerin, der Landesregierung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen, im Bundesrat einer Änderung des Art. 109 Abs. 3 GG zuzustimmen. Der Verfassungsgerichtshof wird über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung jedenfalls vor Beginn der Bundesratssitzung am Freitag, dem 21. März 2025, um 9:30 Uhr entscheiden. Der Landesregierung und dem Landtag hat er soeben Gelegenheit zur Stellungnahme bis heute Mittwoch, den 19. März 2025, um 20:00 Uhr gegeben.