Verkündungstermin in den Verfahren gegen die Ablehnung des Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ 1 GR 1/24 und 1 GR 31/24

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg wird

 

am Freitag, dem 28. Februar 2025, 10:30 Uhr,

im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart,

Olgastraße 2, 70182 Stuttgart

 

im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 2. Dezember 2024 (s. dazu die Pressemitteilung vom 14. November 2024) eine Entscheidung verkünden. Anschließend wird der Verfassungsgerichtshof über deren Inhalt mit einer weiteren Pressemitteilung informieren.

 

Während der Urteilsverkündung sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen möglich, soweit sie den Ablauf nicht stören. Medienvertreterinnen und -vertreter werden um Anmeldung bis zum 25. Februar 2025 – ggf. unter Angabe, ob Foto-, Film- und Tonaufnahmen beabsichtigt sind – gebeten.

 

Bitte beachten:

Für Termine in der Zeit vom 15. April 2024 bis voraussichtlich 31. Juli 2025 befindet sich aufgrund von Baumaßnahmen der Zugang zum Oberlandesgericht Stuttgart abweichend von der oben genannten Anschrift in der Ulrichstraße 10.

Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Olgastraße 2 möglich.