Organstreitverfahren der AfD-Landtagsfraktion und ihrer Mitglieder gegen die Präsidentin des Landtags wegen Zugangs zum Verbindungstunnel zwischen dem Haus der Abgeordneten und dem Haus des Landtags eingegangen (1 GR 111/24)

Beim Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg ist am 11. Dezember 2024 ein Antrag der AfD-Landtagsfraktion sowie ihrer 17 Mitglieder gegen die Präsidentin des Landtags eingegangen. Die Antragsteller machen im Wege des sog. Organstreitverfahrens geltend, durch die Nichterteilung von Schließ- und Zugangsberechtigungen zum unterirdischen Tunnel zwischen dem Haus der Abgeordneten und dem Haus des Landtags in ihrem Recht auf Ausübung des freien Mandats gemäß Art. 27 Abs. 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg verletzt zu sein.

Der Verfassungsgerichtshof wird der Präsidentin des Landtags in einem ersten Schritt Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag geben.

 

Rechtsvorschriften

Artikel 27 Abs. 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg:
Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.