1 GR 105/24
Beim Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg ist am 14. November 2024 ein Organstreitverfahren der AfD-Landtagsfraktion gegen den Landtag eingegangen. Die Antragstellerin beanstandet die am 15. Mai 2024 erfolgte Wahl eines (ständigen) Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs (ohne Befähigung zum Richteramt). Die Wahl war erforderlich geworden, nachdem ein von der AfD-Landtagsfraktion vorgeschlagenes und vom Antragsgegner gewähltes Mitglied am Verfassungsgerichtshof verstorben war. Die Antragstellerin macht geltend, der Antragsgegner habe sie durch die Nichtberücksichtigung des von ihr vorgeschlagenen Kandidaten in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt. Durch die Wahl spiegele sich das Kräfteverhältnis der im Landtag vertretenen Parteien nicht mehr in der Besetzung des Verfassungsgerichtshofs wider.
Der Verfassungsgerichtshof wird dem Landtag in einem ersten Schritt Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag geben.
Anmerkung: Ursprünglich hieß es in dieser Pressemitteilung, am 15. November 2024 sei ein Organstreitverfahren eingegangen. Tatsächlich ist dies bereits am 14. November 2024 erfolgt. Der Text wurde am 19. November 2024 korrigiert.