Gliederung der mündlichen Verhandlung am 2. Dezember 2024
I. Einführung durch den Präsidenten
II. Zulässigkeit der Anträge;
dies betrifft insbesondere die Frage nach der Antragsberechtigung der Antragsteller
III. Begründetheit der Anträge
- Verfassungsmäßigkeit von Art. 1 des Gesetzentwurfs; insbesondere dessen Vereinbarkeit mit Art. 28 Abs. 1 LV
- Auswirkungen des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes im Hinblick auf die Durchführung der nächsten Landtagswahl
IV. Abschließende Stellungnahmen
Der Verfassungsgerichtshof geht nach dem gegenwärtigen Stand davon aus, dass die mündliche Verhandlung voraussichtlich ca. zwei Stunden dauern wird.