Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen im Verfahren gegen die Ablehnung des Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens „G9 jetzt! BW“ eingegangen

Beim Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg ist am 6. November 2024 die Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen eingegangen. Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen beantragt, den Antrag zurückzuweisen. Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens sei unzulässig, da er nicht vorschriftsmäßig gestellt worden sei, und außerdem unbegründet, da die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens sowohl dem Grundgesetz als auch der Landesverfassung widerspreche. Darüber hinaus hat das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen die bei ihm zu dem Vorgang geführte Akte vorgelegt.

 

Der Landtag hat mitgeteilt, von einer Stellungnahme im gerichtlichen Verfahren abzusehen.

 

Für die Antragsteller besteht nunmehr die Gelegenheit, sich zu der Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen bis zum 12. Dezember 2024 zu äußern.