1 GR 1/24
1 GR 31/24
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg verhandelt
am Montag, dem 2. Dezember 2024, 10:30 Uhr,
im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart
über die Verfahren wegen der Ablehnung des Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“.
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat mit Entscheidung vom 18. Dezember 2023 den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens mit der Begründung abgelehnt, die dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzesvorlage widerspreche Art. 28 Abs. 1 der Landesverfassung. Die beabsichtigte Änderung des Landeswahlgesetzes berücksichtige nicht hinreichend das Persönlichkeitswahlrecht. Dagegen wenden sich die Antragsteller in den beiden vorliegenden Verfahren. Antragsteller im Verfahren 1 GR 1/24 sind Michael Theurer, MdB, und Hans-Ulrich Rülke, MdL, beide Mitglieder des Landesverbands Baden-Württemberg der Freien Demokratischen Partei, die das Volksbegehren initiiert hat. Die Antragsteller im Verfahren 1 GR 31/24 tragen vor, sie seien die beiden Erstunterzeichner des Volksbegehrens und daher im Zweifelsfalle zur Antragstellung vor dem Verfassungsgerichtshof befugt.
Zitierte Rechtsvorschriften
Art. 28 Abs. 1 der Landesverfassung:
Die Abgeordneten werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet.
Bitte beachten:
Für Verhandlungstermine in der Zeit vom 15. April 2024 bis voraussichtlich 31. Juli 2025 befindet sich aufgrund von Baumaßnahmen der Zugang zum Oberlandesgericht Stuttgart abweichend von der oben genannten Anschrift in der Ulrichstraße 10.
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Olgastraße 2 möglich.
Medienvertreterinnen und –vertreter werden um Anmeldung bis zum
20. November 2024 gebeten.