Am 20. Juli 2024 endete die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs Vizepräsident Dr. Franz-Christian Mattes, Alexandra Fridrich und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Jäger. An ihre Stelle sind für eine neunjährige Amtszeit Dr. Daniel O’Sullivan als neuer Vizepräsident sowie Prof. Dr. Silja Vöneky und Gunter Czisch getreten (vgl. Pressemitteilung vom 18. Juli 2024).
Die ausscheidenden Mitglieder
Der Landtag von Baden-Württemberg wählte Dr. Franz-Christian Mattes erstmals 2003 als stellvertretendes Mitglied des damaligen Staatsgerichtshofs. 2006 wurde er zum ständigen Mitglied sowie Vizepräsidenten gewählt. Die Wiederwahl erfolgte im Jahr 2015. Dr. Franz-Christian Mattes gehörte der Gruppe der Berufsrichter an. Zum Zeitpunkt seiner ersten Wahl bis 2016 war er im Hauptamt Präsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen. Als Berichterstatter hat Dr. Franz-Christian Mattes zahlreiche bedeutsame Plenumsverfahren vorbereitet. Hierzu zählen unter anderem die Entscheidungen zur Volksabstimmung über Stuttgart 21 (GR (V) 1/11 u.a.), zum Landesglücksspielgesetz und Glücksspielstaatsvertrag (1 VB 15/13), zum Bundesparteitag der NPD in der Stadthalle Weinheim 2014 (1 VB 56/14), zur Vergabe von NC-Studienplätzen im Fach Humanmedizin (1 VB 15/15), zum Ruhestandsalter für Gerichtsvollzieher (1 VB 51/17), zu Studiengebühren für ausländische Studierende (1 VB 29/18) sowie zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage durch die Landesregierung (1 GR 85/22). Zudem hat er als Mitglied der Kammer des Verfassungsgerichtshofs seit Einführung der Verfassungsbeschwerde 2013 an zahlreichen Verfassungsbeschwerdeverfahren (ca. 700) mitgewirkt.
Alexandra Fridrich wurde 2015 als ständiges Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt. Sie gehörte der Gruppe der Mitglieder mit Befähigung zum Richteramt an. Im Hauptberuf ist Alexandra Fridrich Rechtsanwältin in Freiburg. Als Berichterstatterin hat sie bedeutsame Plenumsentscheidungen vorbereitet. Hierzu gehören insbesondere die Entscheidungen zum Privatschulrecht (1 VB 57/14, 1 VB 58/14, 1 VB 15/16), zur Verfassungsbeschwerdefähigkeit einer Gemeinde (1 VB 11/19), zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags hinsichtlich des Alterspräsidenten (1 GR 93/19) und zur Genehmigungspflicht des Erwerbs land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke durch Gemeinden (1 GR 69/22).
Mit Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Jäger scheidet das dienstälteste Mitglied des Verfassungsgerichtshofs nach knapp 36 Jahren aus dem Amt. Er wurde erstmals 1988 als ständiges Mitglied des damaligen Staatsgerichtshofs gewählt und insgesamt dreimal wiedergewählt, zuletzt 2015. Er gehörte der Gruppe der Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt an. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Jäger ist Politikwissenschaftler und war im Hauptberuf Professor für Vergleichende Regierungslehre an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, deren Rektor er von 1995 bis 2008 war. In seiner beispiellos langen Amtszeit hat er an nahezu allen wichtigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs mitgewirkt. Hierzu zählen - neben den bereits genannten - unter anderem die Entscheidungen zum Erwerb von EnBW-Aktien durch das Land (GR 2/11), zur Reform des Landeshochschulgesetzes (1 VB 16/15), zum Volksbegehren über gebührenfreie Kitas (1 GR 24/19), zu Ordnungsmaßnahmen gegenüber Landtagsabgeordneten (1 GR 1/19, 1 GR 2/19, 1 GR 5/20, 1 GR 82/20), zum Zweiten Nachtragshaushalt 2020/21 und zur Kreditaufnahme unter Rückgriff auf die Naturkatastrophenklausel (1 GR 3 37/21), zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags betreffend die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern (1 GR 69/21), zum Dritten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 (1 GR 4/22) und zur Besetzung des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung (1 GR 21/22).