Der Verfassungsgerichtshof besteht aus neun Richterinnen und Richtern. Davon drei Berufsrichtern, drei Richtern mit allgemeiner „Befähigung zum Richteramt“ und drei Richtern, bei denen diese Voraussetzung nicht vorliegt.
Der Verfassungsgerichtshof besteht aus neun Richterinnen und Richtern. Davon drei Berufsrichtern, drei Richtern mit allgemeiner „Befähigung zum Richteramt“ und drei Richtern, bei denen diese Voraussetzung nicht vorliegt.