Der Verfassungs-Gerichtshof für das Land Baden-Württemberg

Der Verfassungs-Gerichtshof ist ein besonderes Gericht in Baden-Württemberg.
Der Verfassungs-Gerichtshof ist ein Gericht und ein Verfassungs-Organ. Andere Verfassungs-Organe sind der Land-Tag und die Landes-Regierung. Der Verfassungs-Gerichtshof ist genauso wichtig wie diese Verfassungs-Organe.

Was steht in der Landes-Verfassung zum Verfassungs-Gerichtshof?

In der Landes-Verfassung steht:

  • Welche Aufgaben der Verfassungs-Gerichtshof hat.
  • Wie viele Menschen im Gericht arbeiten.
  • Wer die Entscheidungen trifft.

Was macht der Verfassungs-Gerichtshof?

Der Verfassungs-Gerichtshof Baden-Württemberg ist ein sehr wichtiges Gericht. Es achtet darauf: Alle halten sich an die Regeln in der Landes-Verfassung. Die Landes-Verfassung ist das wichtigste Gesetz vom Land. Der Verfassungs-Gerichtshof hat wichtige Aufgaben: Er hilft, wenn sich Behörden oder Menschen über die Verfassung streiten.  Er prüft neue Gesetze. Er entscheidet: Ist ein Gesetz gegen die Verfassung? Der Verfassungs-Gerichtshof arbeitet nach bestimmten Regeln. Diese Regeln stehen im Gesetz.

Der Verfassungs-Gerichtshof prüft: Hält sich der Land-Tag und die Landes-Regierung an die Regeln. Aber der Verfassungs-Gerichtshof arbeitet nur auf Antrag. Jemand muss erst sagen: Bitte entscheidet über diesen Streit.

Wenn der Verfassungs-Gerichtshof entscheidet, müssen sich alle daran halten:

  • der Land-Tag
  • die Regierung
  • andere Gerichte und
  • Behörden in Baden-Württemberg.

Wer arbeitet am Verfassungs-Gerichtshof?

Plenum vor dem Landeswappen

Am Verfassungs-Gerichtshof arbeiten 9 Richter und Richterinnen. Sie arbeiten ehrenamtlich. Das heißt: Sie haben auch noch einen anderen Beruf. Die Arbeit am Verfassungs-Gerichtshof machen sie zusätzlich.

 

Die Richter, Richterinnen und ihre Vertretungs-Personen werden vom Land-Tag für 9 Jahre gewählt.

Das Gericht hat einen Chef. Er heißt Präsident des Verfassungs-Gerichtshofs. Er hat einen Vertreter: Den Vize-Präsidenten des Verfassungs-Gerichtshofs. Auch die beiden Personen werden vom Land-Tag gewählt.

Wie arbeitet der Verfassungs-Gerichtshof?

Der Verfassungs-Gerichtshof trifft wichtige Entscheidungen. Diese Entscheidungen nennt man Urteile oder Beschlüsse. Eine Entscheidung am Gericht fällen die 9 Richter und Richterinnen immer zusammen.

Es gibt eine Ausnahme. Manchmal wissen Richter und Richterinnen vorher: Diese Beschwerde ist nicht erlaubt. Oder diese Beschwerde hat ganz klar keinen Erfolg. Dann müssen nicht alle Richter und Richterinnen entscheiden. Dann reicht eine Abstimmung mit 3 Personen. Aber diese 3 Personen müssen alle die Beschwerde ablehnen.

Das Verfahren am Verfassungs-Gerichtshof ist geregelt. Die Regeln stehen im Verfassungsgerichtshof-Gesetz(Abkürzung: VerfGHG).

Was ist eine Verfassungs-Beschwerde?

Bürgerinnen und Bürger dürfen sich darüber beschweren:

  • Gesetze vom Land Baden-Württemberg
  • Entscheidungen von Behörden
  • Urteile von Gerichten im Land.

Diese Beschwerde nennt man: Verfassungs-Beschwerde.

Der Verfassungs-Gerichtshof prüft dann die Beschwerde und sagt danach: Ein Gesetz oder eine Entscheidung vom Land Baden-Württemberg verstößt gegen die Verfassung.

 

Das ist noch wichtig:

  • Man muss zuerst alle anderen Gerichte durchlaufen. Erst danach darf man zum Verfassungs-Gerichtshof gehen. Aber: Der Verfassungs-Gerichtshof prüft nicht alles neu. Er prüft nur: Wurde die Verfassung verletzt? Er prüft nicht: Ist der Inhalt vom Urteil richtig?
  • Man braucht keinen Anwalt.
  • Die Beschwerde kostet kein Geld.

 

Das gilt noch für den Verfassungs-Gerichtshof vom Land Baden-Württemberg:

  • Der Verfassungs-Gerichtshof ist nur für das Land Baden-Württemberg zuständig. Man kann sich nicht beschweren über: Regeln vom Bund (also vom ganzen Deutschland) und Urteile von Bundes-Gerichten.
  • Der Verfassungs-Gerichtshof kontrolliert keine Behörden oder Gerichte. Er ist keine Aufsichts-Stelle.
  • Der Verfassungs-Gerichtshof für das Land Baden-Württemberg ist in Stuttgart.