Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die Erklärung gilt für diese Internet-Seite:
https://verfgh.baden-wuerttemberg.de/
Verantwortlich für die Seite ist der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg.
Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die Abkürzung ist: L-BGG.
In dem Gesetz steht: Auch Menschen mit Behinderungen sollen die Inhalte einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.
Im Text auf dieser Seite erklären wir: Einige Teile der Internet-Seite sind leider noch nicht barrierefrei. Aber wir arbeiten daran. Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile der Internet-Seite gut lesen können. Aber: Das ist viel Arbeit. Darum wird das einige Zeit dauern.
1. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei
An manchen Stellen können Sie von unserer Internet-Seite auf eine andere Internet-Seite gehen. Dann kann es sein: Der Inhalt ist nicht barrierefrei.
2. Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung zur Barriere-Freiheit
Wir haben die Barriere-Freiheit der Internet-Seite selbst geprüft. Die Erklärung zur Barriere-Freiheit haben wir danach selbst geschrieben. Das haben wir am 23. Juli 2024 getan.
3. Information an uns
Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden? Das heißt: Es gibt noch mehr Teile, die nicht barrierefrei sind? Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.
Das ist unsere Adresse:
Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg
Urbanstraße 28
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/ 212 3300
E-Mail: Poststelle@Verfassungsgerichtshof.bwl.de
4. Durchsetzungs-Verfahren
Es ist dem Verfassungsgerichtshof wichtig, dass diese Internet-Seite barrierefrei ist. Darum können Sie sich melden und uns sagen: Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.
Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt? Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.
Wir haben uns nicht gemeldet? Dann können Sie sich beschweren.
Und zwar bei der Landes-Behindertenbeauftragten.
Das ist die Adresse der Landes-Behindertenbeauftragten für Menschen mit Behinderungen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/ 279 33 60
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.
Das alles steht im Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BehGleichStGBW2014rahmen).