Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit heute verkündetem Urteil den Antrag der AfD-Landtagsfraktion und ihrer Abgeordneten (Antragsteller) auf Feststellung, die Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg (Antragsgegnerin) habe sie durch die unterlassene Wiedereinführung unbeschränkter Schließund Zugangsberechtigungen zum unterirdischen Tunnel zwischen dem Haus der Abgeordneten und dem Haus des Landtags in ihrem Recht auf Ausübung des freien Mandats verletzt, als unzulässig zurückgewiesen.