Verfassungsbeschwerde des PETA Deutschland e.V. gegen die Versagung seiner Anerkennung erfolglos 1 VB 172/21

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 21. November 2025 die Verfassungsbeschwerde des PETA Deutschland e.V. gegen ein Berufungsurteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg als teilweise unzulässig und im Übrigen offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.