Organstreitverfahren der AfD-Landtagsfraktion wegen Wahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs hat keinen Erfolg 1 GR 105/24

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat in einem Organstreitverfahren einen Antrag der AfD-Landtagsfraktion zurückgewiesen, mit dem diese sich gegen die Nachwahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs am 15. Mai 2024 gewendet hatte