Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 18. Juli 2025 den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „G9 jetzt! BW!“ als unzulässig zurückgewiesen.
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 18. Juli 2025 den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „G9 jetzt! BW!“ als unzulässig zurückgewiesen.