Organstreitverfahren der AfD-Landtagsfraktion wegen Wahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs (1 GR 105/24)

Der Verfassungsgerichtshof hat in dem von der AfD-Landtagsfraktion am 14. November 2024 eingeleiteten Organstreitverfahren gegen eine am 15. Mai 2024 erfolgte Wahl eines (ständigen) Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs (ohne Befähigung zum Richteramt) den Richter Suliman mit Plenumsbeschluss vom 2. Juni 2025 für das Verfahren von der Ausübung seines Richteramts ausgeschlossen.