Der Verfassungsgerichtshof hat den von der Fraktion der Freien Demokratischen Partei im Landtag Baden-Württemberg am 19. März 2025 gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, der Landesregierung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen, der Änderung der Schuldenbremse im Bundesrat zuzustimmen, mit Plenumsbeschluss vom heutigen Tage zurückgewiesen.