Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ erfolgreich (1 GR 31/24). Gleichlautender Antrag der FDP war unzulässig (1 GR 1/24)

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit heute verkündeten Urteilen dem Antrag der beiden Erstunterzeichner des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ stattgegeben und festgestellt, dass das Volksbegehren vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen (Innenministerium) zuzulassen ist (Verfahren 1 GR 31/24). Den inhaltsgleichen Antrag des Landesvorsitzenden der FDP Michael Theurer und des stellvertretenden Landesvorsitzenden Hans-Ulrich Rülke hat es dagegen aus formalen Gründen zurückgewiesen (Verfahren 1 GR 1/24).