Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 27. Januar 2025 zwei in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ergangene Entscheidungen des Amtsgerichts Stuttgart und des Oberlandesgerichts Stuttgart aufgehoben, weil diese den Beschwerdeführer in seinem Recht auf faires Verfahren verletzt haben.