Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 27. Januar 2025 eine in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ergangene Entscheidung des Amtsgerichts Ellwangen (Jagst) aufgehoben, weil diese den Beschwerdeführer in seinem Recht auf faires Verfahren verletzt hat.