Zulässigkeit der Mitwirkung von Richterin Leßner, 1 VB 11/23

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 27. Januar 2025 entschieden, dass der von Richterin Leßner mit dienstlicher Erklärung vom 25. Januar 2024 angezeigte Sachverhalt die Besorgnis der Befangenheit begründet.