Organstreitverfahren der AfD-Fraktion gegen die Hausordnung des Landtags erfolglos, 1 GR 69/21

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 4. April  2022 einen Antrag der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg gegen von der Landtagspräsidentin getroffene Regelungen der Hausordnung des Landtags über eine polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern der Fraktionen und Abgeordneten zurückgewiesen.