Organstreitverfahren der AfD-Landtagsfraktion wegen der unterbliebenen Wahl ihrer Vorschläge für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung erfolglos, 1 GR 21/22

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit am 5. Februar 2024 verkündeten Urteil einen Antrag der AfD-Landtagsfraktion im Organstreitverfahren zurückgewiesen. Die Antragstellerin machte geltend, durch die vom Landtag abgelehnte Wahl der von ihr vorgeschlagenen Abgeordneten für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung in ihren Rechten verletzt zu sein.