Pressemitteilung

Organstreitverfahren wegen Auskunft zu EnBW-Schiedsgerichtsverfahren nach übereinstimmender Erledigungserklärung eingestellt

Das Organstreitverfahren betraf die Frage, ob die Landesregierung die Rechte der antragstellenden Abgeordneten der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg sowie der Fraktion dadurch verletzte, dass sie - wie die Antragsteller meinten - deren Anträge LT-Drs. 15/2108, 15/2355, 15/2814 und 15/2845 unzureichend beantwortet habe. Bei diesen Anträgen ging es um die Kosten des vom Land Baden-Württemberg wegen des Kaufs von Aktien der EnBW betriebenen Schiedsgerichtsverfahrens bei der Internationalen Handelskammer in Paris sowie um den Bilanzabschluss der Neckarpri GmbH zum Ende des Geschäftsjahres 2010/2011.

Nachdem die Beteiligten am 20. November 2013 das Organstreitverfahren entsprechend einer Anregung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 2. Juli 2013 übereinstimmend für erledigt erklärt hatten, wurde es vom Staatsgerichtshof mit Beschluss vom 28. November 2013 eingestellt.

AZ. 1 GR 7/13

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