Pressemitteilung

Zum weiteren Verfahren in Sachen „Spielhallen“

Der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg verhandelte am 28. April 2014 über fünf Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Spielhallen betreffenden Regelungen im Landesglücksspielgesetz (LGlüG) und im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2011 richten.

 

Im Anschluss an die Verhandlung erhielten die Beteiligten das Recht, nochmals bis zum 7. Mai 2014 abschließend Stellung zu nehmen. Die Beteiligten waren damit einverstanden, dass der Staatsgerichtshof danach ohne erneute mündliche Verhandlung entscheidet. Diese Entscheidung wird schriftlich ergehen und den Beteiligten zugestellt. Ein gesonderter Verkündungstermin ist damit entbehrlich.

1 VB 15/13

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