Pressemitteilung

70. Geburtstag des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Eberhard Stilz

Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg Eberhard Stilz feiert am 30. Mai 2019 seinen 70. Geburtstag.

Eberhard Stilz studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Stuttgart trat er Anfang 1976 in die Justiz des Landes Baden-Württemberg ein. Seine berufliche Laufbahn ging steil nach oben mit Stationen unter anderem im Justizministerium Baden-Württemberg, im Staatsministerium der Justiz des Freistaats Sachsen und im Staatsministerium Baden-Württemberg. Von 1996 bis 2012 war Eberhard Stilz Präsident des OLG Stuttgart. Anlässlich seiner Verabschiedung aus diesem Amt würdigte der damalige Justizminister Rainer Stickelberger den Jubilar: „Die 16 Jahre, die Eberhard Stilz an der Spitze des Oberlandesgerichts stand, waren für den Bezirk und die gesamte Justiz in Baden-Württemberg ein Glücksfall.“

Eberhard Stilz wurde im Jahr 2000 zum Mitglied des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg gewählt und im Jahr 2002 zu dessen Präsidenten. Dieses Amt hatte Eberhard Stilz bis Juli 2018 inne. In seine Amtszeit fiel, maßgeblich von ihm gefördert, die Einführung der Landesverfassungsbeschwerde im Jahr 2013. Bürgerinnen und Bürger können sich seither mit der Rüge der Verletzung eines ihnen durch die Verfassung des Landes Baden-Württemberg gewährten Rechts an das Gericht wenden. Im Zuge der Einführung der Landesverfassungsbeschwerde wurde der Staatsgerichtshof zu einer organisatorisch verselbständigten Einheit und im Jahr 2015 in Verfassungsgerichtshof umbenannt. Unter dem Vorsitz von Eberhard Stilz hat der Verfassungsgerichtshof viele bedeutende Entscheidungen getroffen, etwa zum Erwerb von EnBW-Aktien durch das Land (Urteil vom 6. Oktober 2011 - GR 2/11 -), zur Volksabstimmung zu Stuttgart 21 (insbesondere Beschlüsse vom 22. Mai 2012 - GR (V) 1/11 u. a. -) und zur Reform des Landeshochschulgesetzes (Urteil vom 14. November 2016 - 1 VB 16/15 -). In seiner Rede anlässlich der Verabschiedung aus dem Amt des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs führte der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg unter anderem aus: „Eberhard Stilz hat in seiner gesamten Karriere mit seinem brillanten Verstand und seinen überdurchschnittlichen Kenntnissen auf allen Rechtsgebieten überzeugt. Ebenso aber auch durch seine menschlichen Qualitäten - seine freundliche Art, seine Schaffenskraft und Zuverlässigkeit. Stilz ist bekannt als ein weiser, vernünftiger und unparteiischer Richter und als äußerst höflicher Mensch - ein Richter im besten sokratischen Sinne also.“

Eberhard Stilz ist ein in Wissenschaft und Praxis hoch anerkannter Experte im Gesellschaftsrecht. Er bekleidet darüber hinaus Funktionen außerhalb des juristischen Bereichs, insbesondere ist er Präsident der Stiftung Weltethos.

 

Der Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg entscheidet im Rahmen gesetzlich geregelter Verfahren über die Auslegung der Landesverfassung. Die Entscheidungen ergehen regelmäßig durch neun Richterinnen und Richter. Drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind Berufsrichter. Drei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Bei drei weiteren Mitgliedern muss diese Voraussetzung nicht vorliegen. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet unter dem Vorsitz seines Präsidenten. Die Richter des Verfassungsgerichtshofs sind ehrenamtlich tätig.

 

 

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