Pressemitteilung

Verfassungsbeschwerde wegen Bürgermeisterwahl in Eppelheim eingegangen

 Am 15. September 2017 ist beim Verfassungsgerichtshof eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. April 2017 (10 K 6725/16) und den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15. August 2017 (1 S 1367/17) eingegangen. Die Verfassungsbeschwerde wurde vom Kläger des Ausgangsverfahrens erhoben. Der Beschwerdeführer begehrte in den Ausgangsverfahren, die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Eppelheim vom 23. Oktober 2016 für ungültig zu erklären. Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof sahen den Wahleinspruch des Beschwerdeführers für unzulässig an. Er hatte insbesondere geltend gemacht, die Bürgermeisterwahl sei fehlerhaft, weil sich ein Wahlplakat der Bewerberin Popp zu nah an einem Wahllokal befunden habe. Mit seiner Verfassungsbeschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, die angegriffenen Gerichtsentscheidungen verletzten die Freiheit der Wahl, die Garantie effektiven Rechtsschutzes und das Willkürverbot.

 

Das Verfahren wird vom Verfassungsgerichtshof bearbeitet. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

1 VB 58/17

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