Pressemitteilung

Eingang von Anträgen beim Staatsgerichtshof zur Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage zu S 21

Beim Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg sind mehrere Schreiben, Anträge und Beschwerden wegen der Einleitung einer Volksabstimmung betreffend die Kündigung der Finanzierungsvereinbarung zu S 21 eingegangen, darunter auch ein Antrag eines Rechtsprofessors. Ein Rechtsanwalt hat die Einreichung eines Antrags angekündigt.

Der Staatsgerichtshof wird sich zügig mit allen Anträgen befassen. Er hat dabei zunächst deren Zulässigkeit zu prüfen.

Solange nichts anderes verlautbart, ist der zeitliche Ablauf des Verfahrens über die Volksabstimmung von den Anträgen nicht betroffen.

Die Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs ergibt sich aus der Landesverfassung und aus dem Gesetz über den Staatsgerichtshof. Sie betrifft grundsätzlich verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen obersten Landesorganen, einzelne Bürger sind dabei nicht antragsberechtigt.

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