Pressemitteilung

Organklage der AfD-Fraktion wegen Ablehnung eines Untersuchungsausschusses „Linksextremismus in Baden-Württemberg“ eingegangen

Heute ist beim Verfassungsgerichtshof ein Antrag der AfD-Landtagsfraktion in einem Organstreitverfahren eingegangen. Darin wendet sich diese gegen die Ablehnung des Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Linksextremismus in Baden-Württemberg“ (LT-Drs. 16/423) durch den Landtag mit Beschluss vom 10. November 2016 (LT-PlPr. 16, S. 821 ff.). Der Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses war am 10. August 2016 von der Fraktion ABW und der Fraktion AfD gestellt worden. Die seit 11. Oktober 2016 „wiedervereinigte“ AfD-Fraktion macht geltend, die Ablehnung verletze das Recht der Faktionen auf Gleichbehandlung aus Art. 27 Abs. 3 Satz 1 und 2 LV. Darüber hinaus wendet sich die AfD-Fraktion gegen die Regelung in § 2 Abs. 3 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes, soweit diese vorsieht, dass der Landtag nur dann verpflichtet ist, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn der Einsetzungsantrag von zwei Fraktionen eingereicht wird, deren Mitglieder verschiedenen Parteien angehören. Die AfD-Fraktion ist der Ansicht, diese vom Landtag mit Wirkung vom 10. Oktober 2016 (GBl. S. 561) beschlossene Änderung des § 2 Abs. 3 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes verletze Art. 27 Abs. 3 Satz 1 und 2 LV sowie das Prinzip der repräsentativen Demokratie, den verfassungsrechtlich garantierten Minderheitenschutz sowie den Gleichheitssatz.

 

Das Verfahren wird vom Verfassungsgerichtshof bearbeitet und demnächst dem Landtag und der Landesregierung zugestellt werden. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

1 GR 29/17

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