Pressemitteilung

Mündliche Verhandlung des Staatsgerichtshofs

Der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg verhandelt am

Donnerstag, den 14. Juni 2007, 9.15 Uhr
im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart
Olgastr. 2, 70182 Stuttgart


unter dem Vorsitz des Präsidenten des Staatsgerichtshofs Eberhard Stilz über die Wahlprüfungsbeschwerde von insgesamt 26 Beschwerdeführern, darunter 8 bei der Landtagswahl am 26. März 2006 angetretenen SPD-Bewerbern.

Die Beschwerdeführer sind der Auffassung, dass die Landtagswahlen ganz oder wenigstens teilweise für ungültig erklärt werden müssten. Hilfsweise beantragen sie, der SPD zwei und der FDP/DVP ein zusätzliches Mandat zuzusprechen. Sie verfolgen damit ihren Einspruch gegen die Gültigkeit der Landtagswahl weiter, den der Landtag in seiner 12. Sitzung am 9. November 2006 zurück gewiesen hatte.

Die von dem ehemaligen Innenminister und Vizepräsidenten des Landtags Frieder Birzele vertretenen Beschwerdeführer machen einen doppelten Verfassungsverstoß geltend. Zum einen halten sie den Grundsatz der Wahlgleichheit bereits dadurch für verletzt, dass u. a. 12 Wahlkreise um mehr als 20% von der rechnerischen Durchschnittsgröße der Wahlkreise nach oben oder unten abwichen. Zum anderen sei die Erfolgswertgleichheit der Stimmen durch das bei dieser Wahl noch angewandte Berechnungsverfahren verletzt.

Aktenzeichen GR 1/06

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