Pressemitteilung

Zum Stand des Verfahrens „Zulassung des Volksbegehrens für gebührenfreie Kitas“ (1 GR 24/19)

Beim Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg ist am 18. März 2019 ein Antrag gegen die Ablehnung der Zulassung des Volksbegehrens für gebührenfreie Kitas durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration eingegangen (s. dazu die Pressemitteilung vom 19. März 2019). Der Verfassungsgerichtshof plant, am 21. Oktober 2019 über den Antrag mündlich zu verhandeln; dies hat er den Antragstellern und dem Ministerium bereits Anfang Mai mitgeteilt. Eine Entscheidung über den Antrag wird voraussichtlich wenige Wochen nach der mündlichen Verhandlung ergehen. Derzeit laufen noch auf Antrag des Landtags und des Ministeriums verlängerte Fristen zur Stellungnahme zu dem Antrag.

 

Der Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg entscheidet im Rahmen gesetzlich geregelter Verfahren über die Auslegung der Landesverfassung. Die Entscheidungen ergehen regelmäßig durch neun Richterinnen und Richter. Drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind Berufsrichter. Drei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Bei drei weiteren Mitgliedern muss diese Voraussetzung nicht vorliegen. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet unter dem Vorsitz seines Präsidenten. Die Richter des Verfassungsgerichtshofs sind ehrenamtlich tätig.

1 GR 24/19

 

 

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