Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://verfgh.baden-wuerttemberg.de/.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Verlinkungen zu externen Inhalten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.07.2024 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg
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