Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://verfgh.baden-wuerttemberg.de/.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Verlinkungen zu externen Inhalten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Die Entscheidungen sind in der Sprache des Gesetz- oder Verordnungsgebers formuliert. Sie werden so übernommen wie in den amtlichen Verkündungs- und Bekanntmachungsblättern des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Eine Darstellung in einfacher Sprache findet nicht statt.
- Pressemitteilungen
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.05.2026 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 12.05.2026 überprüft.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/212-3300
Fax: 0711/212-3319
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