Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://verfgh.baden-wuerttemberg.de/.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Verlinkungen zu externen Inhalten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Die Entscheidungen sind in der Sprache des Gesetz- oder Verordnungsgebers formuliert. Sie werden so übernommen wie in den amtlichen Verkündungs- und Bekanntmachungsblättern des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Eine Darstellung in einfacher Sprache findet nicht statt.
  • Pressemitteilungen

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.05.2026 erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 12.05.2026 überprüft.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/212-3300
Fax: 0711/212-3319
E-Mail: poststelle@verfassungsgerichtshof.bwl.de

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

 

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.