Wie setzt sich der Verfassungsgerichtshof zusammen und wer wählt seine Mitglieder? In welcher Besetzung entscheidet er? Welche Rolle nehmen Berichterstatter ein? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.
Der Verfassungsgerichtshof besteht aus neun Richterinnen und Richtern. Davon drei Berufsrichtern, drei Richtern mit allgemeiner „Befähigung zum Richteramt“ und drei Richtern, bei denen diese Voraussetzung nicht vorliegt.
Das Verfahren des Verfassungsgerichtshofs ist gesetzlich geregelt. Für die verschiedenen Verfahrensarten gelten jeweils besondere Regelungen.
Seit 1. April 2013 kann in Baden-Württemberg jede Bürgerin und jeder Bürger Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof erheben. Zulässig ist diese Verfassungsbeschwerde aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.